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VGH Bayern, 19.09.2006 - 1 B 04.3600 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
Zur Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung (Verringerung der Wandhöhe um …
Im damals unter dem Aktenzeichen 1 B 04.3600 geführten Berufungsverfahren hat der Senat am 19. Juli 2006 einen Augenschein durchgeführt und am 9. September 2006 mündlich verhandelt. - VG München, 09.07.2009 - M 11 K 08.2572
Rücknahme; Höhenlage
Im noch anhängigen Berufungsverfahren äußerte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (1 B 04.3600) Zweifel, ob die Rückbauanordnung bezüglich der Reduzierung der Wandhöhe genügend bestimmt sei, namentlich ob sie "eine Reduzierung auf eine Höhenlage von 559, 23 m + 6,50 m = 565, 73 m über NN" verlange oder in einem anderen Sinne zu verstehen sei (siehe Schreiben des Vorsitzenden des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Juli 2006; Bl. 609 ff. Behördenakte).